Die Ferienordnung gilt für alle Kindergärten und Schulen der Gemeinde Vechigen.
Die angeführten Daten enthalten immer den ersten und letzten vollen Ferientag.
Schulschluss ist jeweils am Vortag nach Stundenplan. Vor den Sommerferien schliesst die Schule jedoch am Freitagmittag.
Die Ferienordnung gilt für alle Schulen und für die Kindergärten der Gemeinde Vechigen. Grundsätzlich werden 38 Schulwochen unterrichtet. Für die Oberstufenschule Vechigen und die Gesamtschule Lindental gelten 39 Schulwochen. In diesen beiden Schulen entfällt die erste Frühlingsferienwoche.
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