Sportanlagen und Schulräume mieten und benützen
Die Schul- und Sportanlagen der Gemeinde Vechigen können für Veranstaltungen mit einem kulturellen, sportlichen, gemeinnützigen oder im Interesse der Gemeinde liegenden Zweck auch durch Vereine, Institutionen, etc. auf Gesuch hin benützt werden.
Die Benutzung der Schulanlagen durch Dritte ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind im Gebührenreglement der Gemeinde Vechigen festgehalten.
Schulveranstaltungen haben immer Vorrang gegenüber allen anderen Gesuchstellern.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Benutzungsordnung für die Schulanlagen von Vechigen durch Dritte.
Gemeindeverwaltung
Kernstrasse 1
3067 Boll
Telefon: 031 838 00 00
Telefax: 031 838 00 01
E-Mail
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