Bauherrschaft: Thomas Bangerter, Bahnhofstrasse 3, 3366 Stettlen
Projektierung: Baurealisierung Marc Zgraggen, Lindenacker 43, 4558 Hersiwil
Parzelle: 2186
Nutzungszone: Wohnzone 2-geschossig
Bauvorhaben: Umbau / Sanierung bestehendes Einfamilienhaus
Ausnahme/n: unterschreiten der Raumhöhe, Art 67 BauV
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich üB
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation eingeleitet. Anschluss bestehend. Das Meteorwasser wird, soweit technisch möglich, versickert.
Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstr. 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist: bis 25.10.2024
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstr. 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemeindeverwaltung
Kernstrasse 1
3067 Boll
Tel 031 838 00 00
Fax 031 838 00 01
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