Bauherrschaft: Pascal und Dominique Steffen, Oberholzweg 8, 3067 Boll
Parzelle: 2517
Nutzungszone: Wohnzone 1
Bauvorhaben: Neubau Parkplatz
Ausnahme: unterschreiten Strassenabstand Art. 80 SG
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich üB
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Meteorwasser wird, soweit technisch möglich, versickert.
Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstr. 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist: bis 04.12.2024
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstr. 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemeindeverwaltung
Kernstrasse 1
3067 Boll
Tel 031 838 00 00
Fax 031 838 00 01
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