Bauherrschaft: BG Diessenberg Boll-Vechigen, Ramseier + Stucki Architekten AG, Thunstrasse 57, 3074 Muri b. Bern
Projektierung: Ramseier + Stucki Architekten AG, Thunstrasse 57, 3074 Muri b. Bern
Parzelle: 529
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Bauvorhaben: nachträgliches Baugesuch: Erstellung Treppenaufgang Utzigenstrasse - Diessenberg
Ausnahmen: Bauen im Wald KWaG Art. 25, Bauen ausserhalb Bauzone Art. 24 RPG
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich üB
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Meteorwasser wird, soweit technisch möglich, versickert.
Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist: bis 04.07.2025
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemeindeverwaltung
Kernstrasse 1
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Tel 031 838 00 00
Fax 031 838 00 01
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