Bauherrschaft: Wohnbaugenossenschaft Sonnenrain Bolligen, Nobsstrasse 30, 3172 Ostermundigen
Projektierung: FRB+ Partner Architekten AG, Blumenweg 4, 3063 Ittigen
Parzelle: 2432
Nutzungszone: Weilerzone
Bauvorhaben: Umbau Schulhaus Littewil
Ausnahme: unterschreiten der Raumhöhe, Art. 67 BauV
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich üB
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation eingeleitet. Anschluss bestehend. Das Meteorwasser wird, soweit technisch möglich, versickert.
Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist: bis 04.08.2025
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemeindeverwaltung
Kernstrasse 1
3067 Boll
Tel 031 838 00 00
Fax 031 838 00 01
E-Mail
Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 11:30
14:00 - 18:00
Dienstag
08:30 - 11:30
14:00 - 17:00
Mittwoch
08:30 - 11:30
14:00 - 17:00
Donnerstag
geschlossen
Freitag
08:30 - 11:30
14:00 - 16:00
Copyright © 2025 Einwohnergemeinde Vechigen