25.05.2022
Baugesuch-Nr. 359/6009-22; Neubau Gehege für Damhirsche, Neubau Unterstand mit Zwischenboden und Neubau eines Hochsitzes, Prz. 1793
Bauvorhaben: Neubau Gehege für Damhirsche, Neubau Unterstand
mit Zwischenboden und Neubau eines Hochsitzes
Standort: Radelfingen
253g (Chänelmatt)
Parzelle: 1793
Nutzungszone: LWZ
Ausnahme/n: Unterschreiten Waldabstand, Art. 25 KWaG
Schutzgebiete:Gewässerschutzbereich Au und üB
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Meteorwasser wird, soweit technisch möglich, versickert.
Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstr. 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist: bis 24.06.2022
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstr. 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
EINWOHNERGEMEINDE VECHIGEN
Bauabteilung
Gemeindeverwaltung
Kernstrasse 1
3067 Boll
Tel 031 838 00 00
Fax 031 838 00 01
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