16.08.2023
Baugesuch-Nr. 359/11853-23 Sanierung + Umbau Erd- und Obergeschoss, Einbau von zwei Wohnungen in der Bühne, Neubau Carport, Prz. 686
Gesuchsteller: Annemarie und Christian Studer, Schlossstr. 10, 3067 Boll
Projektverfasser: GLB Emmental, Schüpbachstr. 26, 3543 Emmenmatt
Parzelle: 686
Standort: Schlossstr. 10
Nutzungszone: UeO XX
Bauvorhaben: Sanierung + Umbau Erd- und Obergeschoss, Einbau von zwei Wohnungen in der Bühne, Neubau Carport
Ausnahme/n: Unterschreiten der Raumhöhe Art. 67 BauV
Schutzgebiete:Gewässerschutzbereich üB
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation eingeleitet. Anschluss bestehend. Das Meteorwasser wird, soweit technisch möglich, versickert.
Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstr. 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist: bis 15.09.2023
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstr. 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
EINWOHNERGEMEINDE VECHIGEN
Bauabteilung
Gemeindeverwaltung
Kernstrasse 1
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Tel 031 838 00 00
Fax 031 838 00 01
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