17.05.2023
Baugesuch-Nr. 359/4274-23; Ersatz best. Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe, Prz. 2668
Gesuchsteller: Marianne Albrecht, Oberholzweg 23, 3067 Boll
Projektverfasser: Wälti AG, Spenglerei Sanitär, Amselweg 1, 3072 Ostermundigen
Parzelle: 2668
Standort: Oberholzweg 23
Nutzungszone: W2
Bauvorhaben: Ersatz best. Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe
Ausnahme/n: Art. 80 SG, unterschreiten Strassenabstand
Schutzgebiete:Gewässerschutzbereich üB
Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstr. 1, 3067 Boll und elektronisch unter https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist: bis 16.06.2023
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstr. 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG).
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstr. 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
EINWOHNERGEMEINDE VECHIGEN
Bauabteilung
Gemeindeverwaltung
Kernstrasse 1
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Tel 031 838 00 00
Fax 031 838 00 01
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