01.06.2022
Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62ff BauG für die Bereiche A, B1 und C2 der UeO ZPP Nr. XX "Schlossstrasse/Lindentalbach"
Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Vechigen verfügt mit Beschluss vom 20. Mai 2022 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) und Art. 62ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) für den Teilperimeter der Überbauungsordnung UeO ZPP Nr. XX „Schlossstrasse/Lindentalbach“ mit sofortiger Wirkung eine Planungszone. Der genaue Wirkungsbereich der Planungszone kann in den Auflageakten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Planungszweck
Die Planungszone verfolgt für den bezeichneten Perimeter die folgenden Zielsetzungen:
1. Überprüfen von Art und Mass der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung der Bestimmungen der ZPP Nr. XX „Schlossstrasse/Lindentalbach“ in den Bereichen A, B1 und C2
2. Definieren der massgebenden Grundsätze der Aussenraumgestaltung
3. Klären der Verkehrserschliessung und der privaten und öffentlichen Parkierungsanlagen
Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren erlassen. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planungszone betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, was den Planungszweck beeinträchtigen könnte. Im Geltungsbereich der Planungszone sind auch Bauten und Anlagen unzulässig, die nicht der Baubewilligungspflicht unterstehen, sofern sie dem Zweck der Planungszone widersprechen könnten.
Öffentliche Auflage und Einsprachefrist
Die Planungszone liegt vom 2. Juni – 2. Juli 2022 auf der Gemeindeverwaltung Vechigen, Bauabteilung, Kernstrasse 1, CH-3067 Boll öffentlich auf.
Rechtsmittelbelehrung
Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekanntgemachte Planungsabsicht sei nicht zweckmässig. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, CH-3067 Boll einzureichen.
EINWOHNERGEMEINDE VECHIGEN
Gemeinderat
Gemeindeverwaltung
Kernstrasse 1
3067 Boll
Tel 031 838 00 00
Fax 031 838 00 01
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