Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner bilden das oberste Organ der Gemeinde, die Legislative (gesetzgebende Behörde). Sie fassen ihre Beschlüsse gemäss Organisationsreglement an der Gemeindeversammlung oder an der Urne.
Die Beschlüsse der Stimmberechtigten werden vom Gemeinderat umgesetzt. Als Exekutive (ausführende Behörde) führt er die Gemeinde, plant deren Entwicklung und koordiniert die Geschäfte.
Die Kommissionen sind zuständig für die Bearbeitung bestimmter Sachbereiche. Sie prüfen die einzelnen Geschäfte zuhanden des Gemeinderates und stellen Anträge gemäss Organisationshandbuch der Gemeinde Vechigen.
Die Ortsparteien stellen Kandidaten für den Gemeinderat und die Kommissionen und tragen zur politischen Meinungsbildung in der Gemeinde bei.