24.04.2024
Voranzeige
Am 31. Dezember 2024 läuft die vierjährige Amtsdauer der Behördenmitglieder ab. Der Gemeinderat hat den Termin für die Gemeindewahlen auf den 24. November 2024 (Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028) festgesetzt. Folgende Behörden sind an der Urne zu wählen:
1.
Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz)
a) Die Präsidentin/Der Präsident der Gemeindeversammlung
b)
Die Gemeindepräsidentin/Der Gemeindepräsident
(Halbamt)
2.
Nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz)
a) 7 Mitglieder des Gemeinderates inklusive der Präsidentin/des Präsidenten
b) 5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
c) 7 Mitglieder der Bau- und Umweltkommission
d) 6 Mitglieder der Bildungskommission
Das Verfahren richtet sich nach dem Wahl- und Abstimmungsreglement der Gemeinde Vechigen vom 9. Juni 2011.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Freitag, 11. Oktober 2024, 16.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Vechigen, Präsidialabteilung, Kernstrasse 1, 3067 Boll, einzureichen.
Die detaillierte, amtliche Publikation der Gemeindewahlen wird Ende Juni 2024 erscheinen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Beat Brunner, Gemeindeschreiber, gerne zur Verfügung (Tel. 031 838 00 11).
Gemeindeverwaltung
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3067 Boll
Tel 031 838 00 00
Fax 031 838 00 01
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