Lokalmiete
Schulräume, Sportanlagen und Allwetterplatz mieten und benützen
Die Schulräume, Sportanlagen und der Allwetterplatz der Gemeinde Vechigen können für Veranstaltungen mit einem kulturellen, sportlichen, gemeinnützigen oder im Interesse der Gemeinde liegenden Zweck auch durch Vereine, Institutionen, etc. auf Gesuch hin benützt werden.
Die Benutzung der Anlagen durch Dritte ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind im Gebührenreglement der Gemeinde Vechigen festgehalten.
Gemeindeeigene, sowie Schulveranstaltungen haben gegenüber den Vereinen und Dritten Vorrang.
Weitere Informationen zur Benützung der Schulräume und Sportanlagen entnehmen Sie der Verordnung über die Benutzung der Schulanlagen in der Gemeinde Vechigen. Die Gesuche müssen mindestens 10 Tage vor der Benützung bei der Bauabteilung Vechigen eingereicht werden.
