
Onlineschalter
| Dienstleistung | Dokumente | Formular/Link |
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| Heimatausweis bestellen / verlängern Wer sich in einer anderen Gemeinde zum Wochenaufenthalt anmelden will, benötigt einen Heimatausweis. Dieser wird durch die Wohnsitzgemeinde ausgestellt. | Heimatausweis bestellen / verlängern | |
| Umzug innerhalb der Gemeinde Ziehen Sie innerhalb der Gemeinde Vechigen um? Hier finden Sie alle Informationen, die Sie für eine Umzugsmeldung benötigen. Umzug von Schweizer Staatsangehörigen innerhalb der Gemeinde
Sie haben drei Möglichkeiten:
Gebühren: 20.00 pro volljährige Person Umzug von ausländischen Staatsbürgern innerhalb der GemeindeTeilen Sie uns Ihren Umzug und Ihre neue Adresse innerhalb von 14 Tagen seit dem Umzug mit.
Gebühren: Die Adressänderung wird ebenfalls dem Migrationsdienst gemeldet. Die Kosten werden später in Rechnung gestellt. | eUmzugCH | |
| Wohnsitzbescheinigung Die Wohnsitzbescheinigung enthält neben den Personalien der bestellenden Person die Daten des Zuzuges in die Gemeinde und des Wegzuges aus der Gemeinde. Die Wohnsitzbescheinigung kann direkt online im Online-Schalter oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste bestellt werden. Hinweis: Die Wohnsitzbescheinigung ist nicht dasselbe wie die Hauptwohnsitzbescheinigung, welche Sie in hinsichtlich der Handänderungssteuer brauchen. | Wohnsitzbescheinigung bestellen | |
| Baugesuch einreichen Ist für mein Vorhaben eine Baubewilligung erforderlich? Ob dies der Fall ist, lässt sich anhand der Bestimmungen im kantonalen Baugesetzt (Art. 1a und b) und im kantonalen Baubewilligungsdekret (Art. 4 bis 7) feststellen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Bauabteilung. Seit März 2022 können Baugesuche im Kanton Bern nur noch elektronisch über die Plattform eBau eingereicht werden. Sie können die erforderliche Unterlagen direkt hochladen. Die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen sind von Gesetzes wegen zudem zweifach ausgedruckt und unterzeichnet bei der Bauabteilung einzureichen. Beilagen
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen erst laufen, wenn die Gesuchsunterlagen in Papierform auf der Bauabteilung eingegangen sind. Der Bauentscheid wird per Post eröffnet. ÖREB-KatasterDer Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Seit 2019 ist die Gemeinde Vechigen öffentlich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet. Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden. Links: Fragen?Kontakt | Ausnahmegesuch Näherbaurecht Parkplatznachweis Zustimmungserklärung kleine Baubewilligung | |
| Anmeldung Schule Vechigen | Anmeldung Schule Vechigen | |
| Todesfall - was ist zu tun? Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist emotional belastend und bringt oft unerwartet viele Fragen und organisatorische Aufgaben mit sich. Jede Person kann irgendwann mit einem Todesfall konfrontiert werden. Dieses Merkblatt bietet eine übersichtliche Orientierung zu den wichtigsten administrativen Schritten, zu verschiedenen Bestattungsformen sowie zu individuellen Wünschen rund um die Bestattung und zur Gestaltung und Pflege der Grabstätten. Es soll dabei unterstützen, frühzeitig vorzusorgen und Angehörige in einer schwierigen Zeit spürbar zu entlasten.
| Gesuch um Beisetzung auswärtiger Person Gesuch um Bewilligung eines Grabmals Merkblatt Siegelungswesen | |
| Anmeldung / Zuzug Wer in die Gemeinde Vechigen zieht, muss sich gemäss Gesetz innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei den Einwohnerdiensten anmelden. Die Anmeldung kann über den Link eUmzugCH, persönlich am Schalter mit Vorlegen eines amtlichen Ausweises oder schriftlich erfolgen. Anmeldung von Schweizer StaatsangehörigenSie ziehen in die Gemeinde Vechigen? Gemäss Gesetz müssen Sie sich bis spätestens 14 Tage nach dem Umzug bei den Einwohnerdiensten anmelden.
Gebühren: CHF 20.00 pro volljährige Person Ausländische Staatsangehörige: Anmeldung beim Zuzug aus einer anderen GemeindeSie ziehen in die Gemeinde Vechigen? Gemäss Gesetz müssen Sie sich bis spätestens 14 Tage nach dem Umzug bei den Einwohnerdiensten anmelden.
Gebühren: CHF 25.00 pro volljährige Person Die oben genannten Unterlagen werden bei einer Anmeldung über eUmzugCH ebenfalls benötigt. Sie erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail. Ausländische Staatsangehörige: Anmeldung beim Zuzug aus dem AuslandBitte melden Sie sich umgehend nach der Einreise in die Schweiz persönlich bei den Einwohnerdiensten am Schalter an.
Gebühren: Die Gebühren richten sich nach dem kantonalen Tarif. Schweizer Staatsangehörige: Anmeldung zum WochenaufenthaltWerden Sie für länger als drei Monate in die Gemeinde Vechigen ziehen, ohne die Voraussetzungen der Niederlassung zu erfüllen? Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Gebühren: CHF 20.00 Ausländische Staatsangehörige: Anmeldung zum WochenaufenthaltWerden Sie für länger als drei Monate in die Gemeinde Vechigen ziehen? Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Gebühren: CHF 25.00 Heimatschein / NiederlassungsausweisSeit dem 1. Februar 2024 sind im Kanton Bern der Heimatschein und der Niederlassungsausweis bei der Anmeldung in einer Gemeinde nicht mehr zu hinterlegen. Sie müssen Ihren Heimatschein bei einem Zuzug nicht mehr bei der Gemeinde hinterlegen. Eine Wohnsitzbescheinigung kann als Nachweis bestellt werden. | eUmzugCH | |
| Gewerbetreibende - Aufnahme | Aufnahmeformular Gewerbetreibende | |
| An- / Abmeldung Hund | An- / Abmeldung Hund | |
| Elektronischer Rechnungsversand Die Gemeinde Vechigen bietet Ihnen an, die Rechnungen der Gemeinde neu elektronisch zugestellt zu bekommen. Bitte registrieren Sie sich dafür mittels untenstehendem Link oder melden Sie sich persönlich bei der Finanzabteilung. | elektronischer Rechnungsversand | |
| Grundstückprotokoll des Eigentümers bestellen | Bestellung Grundstückprotokoll des Eigentümers |