Ist für mein Vorhaben eine Baubewilligung erforderlich? Ob dies der Fall ist, lässt sich anhand der Bestimmungen im kantonalen Baugesetzt (Art. 1a und b) und im kantonalen Baubewilligungsdekret (Art. 4 bis 7) feststellen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Bauabteilung.
Seit März 2022 können Baugesuche im Kanton Bern nur noch elektronisch über die Plattform eBau eingereicht werden. Sie können die erforderliche Unterlagen direkt hochladen.
Die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen sind von Gesetzes wegen zudem zweifach ausgedruckt und unterzeichnet bei der Bauabteilung einzureichen.
Beilagen
- Situationsplan im Massstab 1:500 im Doppel, unterzeichnet durch den Geometer (bbp geomatik ag, Worbstrasse 164, 3073 Gümligen, Tel. 031 950 95 95). Das Bauvorhaben ist darin vermasst einzutragen.
- Projektpläne im Massstab 1:100 / 1:50 im Doppel, unterzeichnet (Originalunterschrift) inkl. Umgebungsgestaltungsplan
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen erst laufen, wenn die Gesuchsunterlagen in Papierform auf der Bauabteilung eingegangen sind. Der Bauentscheid wird per Post eröffnet.