Abstimmungen / Wahlen
Stimmberechtigt auf eidgenössischer und kantonaler Ebene ist, wer mindestens 18 Jahre alt ist und über das Schweizer Bürgerrecht verfügt.
Nicht stimmberechtigt ist, wer wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird.
Um auf kommunaler Ebene (Gemeinde) über das Simm- und Wahlrecht zu verfügen, muss man zudem seit drei Monaten in der Gemeinde Vechigen wohnhaft sein.
27. September
29. November
Das Antwortkuvert muss unbedingt rechtzeitig der Post übergeben werden.
- A-Post bis spätestens Donnerstagabend vor dem Abstimmungs-/Wahlsonntag
- B-Post bis spätestens Dienstagabend vor dem Abstimmungs-/Wahlsonntag
Das Antwortkuvert kann auch direkt bei der Gemeindeverwaltung am Schalter oder im Briefkasten übergeben werden.
Letzte Leerung des Briefkastens am Abstimmungs-/Wahlsonntag: 10:00 Uhr
- Oberstufenschule Boll, Pavillon, Bernstrasse 42
Sonntag 10:00 - 12:00 Uhr - Schulanlage Utzigen-Littewil, Talackerweg 137 M
Sonntag 10:00 - 12:00 Uhr
Bei kommunalen Abstimmungen / Wahlen erhalten die Stimmberechtigten die Unterlagen bis spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag zugestellt.
Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten folgende Unterlagen:
- Stimmkuvert
- Stimmrechtsausweis
- Abstimmungsbotschaft
- Stimmzettel
- Antwortkuvert
- Mit dem Wahlmaterial werden auch die Werbematerialien der Parteien/ der Kandidierenden versendet.
Wollen Sie keine Abstimmungsunterlagen? Dann füllen Sie die Verzichtserklärung Abstimmungsmaterial aus und retournieren Sie dieses den Einwohnerdiensten der Gemeinde Vechigen, Kernstrasse 1, Boll, E-Mail
Kontakt
Präsidialabteilung
Kernstrasse 1, 3067 Boll
Tel. 031 838 00 10, E-Mail
