
Bewilligung Betreuungsplätze
Betreuung von Erwachsenen in einem privaten Haushalt
Die Aufnahme von erwachsenen Personen mit Pflege-, Betreuungs- oder Therapiebedarf ist bewilligungspflichtig, wenn sie dauerhaft in einer Familie oder Wohngemeinschaft leben.
Sie möchten bei sich zu Hause bis max. 3 Betreuungsplätze anbieten?
Die Gemeinde kann die Bewilligung ausstellen, wenn alle nötigen Voraussetzungen und Unterlagen vorliegen.
Rufen sie uns an oder schreiben sie und eine E-Mail. Dann können wir das Vorgehen gemeinsam besprechen.
Kontakt
Kernstrasse 1, 3067 Boll
Tel. 031 838 00 50, E-Mail
WhatsApp: 079 581 13 99
Öffnungszeiten
Mo 08:30-11:30 | 14:00-18:00
Di 08:30-11:30 | 14:00-17:00
Mi 08:30-11:30 | 14:00-17:00
Do geschlossen
Fr 08:30-11:30 | 14:00-16:00
Betreuung von Kindern und Jugendlichen in einem privaten Haushalt
Wenn sie Kinder oder Jugendliche kurz- oder längerfristig in ihrer Familie aufnehmen möchten, brauchen sie eine Bewilligung.
Die Bewilligung erhalten sie vom Kantonalen Jugendamt.
Alle Informationen finden sie hier.