Für jeden gehaltenen Hund, der per Stichdatum 1. August über sechs Monate alt ist, wird eine jährliche Abgabe erhoben. Diese beträgt pro Jahr und Hund CHF 80.00. Die Hundetaxen werden im August für das laufende Jahr mit Rechnung eingezogen.
Mutationen (Umzug, Tod, neuer Hund, Halterwechsel) sind bei der Gemeinde und der Amicus-Datenbank meldepflichtig.
Von der Abgabe befreit sind Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung, Militär-, Sanitäts-, Lawinen-, Therapie- und Herdenschutzhunde (Fähigkeitsausweis ist vorzulegen).
Anmeldung in Vechigen
Melden Sie sich während den Schalteröffnungszeiten bei der Finanzabteilung an der Kernstrasse 1 (2. Stock) oder unten auf dieser Seite mit dem Onlineformular An-/Abmeldung.
Wichtiges für Hundehalterinnen und Hundehalter
Alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind verantwortlich, dass ihre Hunde mit einem Microchip versehen und im Register AMICUS erfasst sind. Neue Hundehalterinnen und Hundehalter können sich bei der Gemeindeverwaltung melden, um in der Datenbank AMICUS registriert zu werden und erhalten danach ihre eigenen Login-Daten. Die Gemeindeverwaltung ist ausserdem für alle Adressänderungen der Hundebesitzer verantwortlich.
Neu: Umstellung auf digitale ePetCard ab Januar 2026
Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.
Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem Vierbeiner. Für zusätzliche Informationen oder Hinweise sind wir gerne für Sie da.