08. Juli 2026
Baupublikation Oele 132c, 3068 Utzigen
Baugesuch-Nr. 359/5301-26; Eine aussen aufgestellte Wärmepumpe; Prz. 2182
Bauherrschaft: Peter und Katharina Schmutz-Brönnimann, Oele 132c, 3068 Utzigen
Projektierung: Wälti AG, Spenglerei Sanitär, Amselweg 1, 3072 Ostermundigen
Parzelle: 2182
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Bauvorhaben: Eine aussen aufgestellte Wärmepumpe
Ausnahmen: Bauen ausserhalb Bauzone Art. 24 RPG und Bauen am Gewässer Art. 48 WBG
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich üB
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Meteorwasser wird, soweit technisch möglich, versickert.
Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll und elektronisch unter
www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist: bis 07.08.2026
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
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