18. Juni 2026
Baupublikation Littewil 249, 3068 Utzigen
Baugesuch-Nr. 359/8270-26; energetische Sanierung einer Bauernhauswohnung
Bauherrschaft: Marcel Soltermann, Littewil 249, 3068 Utzigen
Projektierung: WälchliPlan GmbH, Wabernstrasse 91, 3007 Bern
Parzelle: 1569
Nutzungszone: Weilerzone
Bauvorhaben: energetische Sanierung einer Bauernhauswohnung
Ausnahme: Unterschreitung Raumhöhe Art. 67 BauV
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich üB
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Schmutzwasser wird in die Jauchegrube eingeleitet. Das Meteorwasser wird, soweit technisch möglich, versickert.
Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist: bis 17.07.2026
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Projekt liegt gemäss Art.97 LwG öffentlich auf. Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagedauer schriftlich und begründet an die Auflagestelle zu richten.
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