23. Juni 2026
Baupublikation Wuhlstrasse 119a, 3068 Utzigen
Baugesuch-Nr. 359/9265-26; Windfang bei Eingangstür und aufstellen eines Wärmetauscher im Aussenbereich; Prz. 2156
Bauherrschaft: Christine und Florian Reber-Stettler, Wuhlstrasse 119a, 3068 Utzigen
Projektierung: Hintiplan GmbH, Baselstrasse 32, 4537 Wiedlisbach
Parzelle: 2156
Nutzungszone: Wohnzone 2-geschössig
Bauvorhaben: Windfang bei Eingangstür und aufstellen eines Wärmetauscher im Aussenbereich.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand Art. 80 SG
Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich üB
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Meteorwasser wird, soweit technisch möglich, versickert.
Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll und elektronisch unter
www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist: bis 23.07.2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
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