13. Juli 2026

Wasserentnahme für die Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen – Ausnahmegesuch

Information

Die anhaltend hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge führen zu sinkenden Wasserständen in den Gewässern.

Landwirtinnen und Landwirte, die Wasser aus einem Gewässerabschnitt entnehmen wollen, an dem die massgebende Entnahmegrenze (rote Marke an der Pegellatte) unterschritten ist, benötigen eine Ausnahmebewilligung des Kantons Bern.

Für jede Bewilligung ist ein neues Gesuch einzureichen. Bereits verwendete Formulare können mit dem aktuellen Datum ergänzt und erneut unterschrieben werden.
Die Gesuche sind direkt beim Kanton Bern per E-Mail an trosec@be.ch einzureichen.

Das Gesuchsformular finden Sie hier.
Die Karte mit den Pegelstandorten finden Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich direkt an den Kanton Bern.

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