10. Juli 2026
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit herrscht eine grosse Waldbrandgefahr im gesamten Kanton Bern. Das Regierungsstatthalteramt hat nun auch für den Verwaltungskreis Bern-Mittelland ein generelles Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bis auf Widerruf erlassen. Damit gilt das Feuerverbot ab sofort auch für die Gemeinde Vechigen. Als Waldesnähe gilt der Bereich innerhalb eines Radius von 50 Metern ab dem Waldrand.
Die Bevölkerung wird dringend gebeten, das Feuerverbot konsequent einzuhalten und jegliches Verhalten zu vermeiden, das einen Brand verursachen könnte. Zigaretten, Streichhölzer und andere glimmende Gegenstände dürfen keinesfalls achtlos weggeworfen werden.
Weitere Informationen:
Medienmitteilung Regierungsstatthalteramt
Merkblatt Feuerverbote
Das Regierungsstatthalteramt steht der Bevölkerung für Fragen zu den Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr sowie an Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:
- Hotline Deutsch: 031 635 23 53
- Hotline Französisch: 031 636 82 00
Einwohnergemeinde Vechigen
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