16. September 2026

Bäume und Sträucher zurückschneiden – Lichtraumprofil freihalten

Medienmitteilung

Es ist erstaunlich, wie schnell Bäume, Hecken und Sträucher wachsen können!

Wir bitten alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, das Lichtraumprofil einzuhalten.
Damit tragen Sie dazu bei,
- die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten,
- Verkehrsunfälle aufgrund unübersichtlicher Stellen zu vermeiden,
- saubere und schneefreie Gehwege zu ermöglichen,
- die Kehrichtabfuhr sicherzustellen,
- Wege und Strassen für Rettungsfahrzeuge freizuhalten.

Was müssen Sie beachten?
Der Strassenraum ist wie folgt freizuhalten:
- über Fuss- und Gehwegen bis zu einer Höhe von 2.50 m
- über der Fahrbahn bis zu einer Höhe von 4.50 m
- seitlich der Fahrbahn bis zu einem Abstand von 0.50 m

Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen, Spiegeln und Signalisationen darf nicht beeinträchtigt werden.
Bei unübersichtlichen Stellen (Ausfahrten, Kurven) ist ein ausreichender Sichtbereich freizuhalten.

Wir bitten alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die Abstände zu prüfen und den notwendigen Rückschnitt bis spätestens 31. Oktober 2026 vorzunehmen. Bei Missachtung wird der erforderliche Rückschnitt auf Kosten der pflichtigen Person veranlasst (Ersatzvornahme).

Bitte beachten Sie die generelle Brut- und Aufzuchtzeit vom 1. März bis Ende September. Radikale Rückschnitte und Rodungen sind während dieser Zeit verboten.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Bauabteilung.
Besten Dank für die Zusammenarbeit!

Lichtraumprofil
Lichtraumprofil

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