12. August 2026
Teilrevision des Raumplanungsgesetzes - Abbruchprämie
Mitteilung
Mit der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) gelten seit dem 1. Juli 2026 neue Bestimmungen für das Bauen ausserhalb der Bauzone. Ziel der Revision ist es, die Zahl der Gebäude und den Umfang der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen zu stabilisieren.
Für die Eigentümerinnen und Eigentümer von ungenutzten oder nicht mehr benötigten Gebäuden ausserhalb der Bauzone besteht neu die Möglichkeit, eine Abbruchprämie des Kantons Bern zu erhalten.
Wer ein ungenutztes und/oder störendes Gebäude ausserhalb der Bauzone abbrechen lässt, kann beim Kanton Bern ein Gesuch um eine Abbruchprämie einreichen.
Was ändert sich sonst noch?
Mit dem RPG 2 soll das Wachstum von Gebäuden und versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen begrenzt werden. Im Kanton Bern dürfen diese gegenüber dem Stand vom 29. September 2023 (Datum der Verabschiedung der Revision durch die Räte) um höchstens 2 % zunehmen. Für den Kanton Bern entspricht dies einem Kontingent von 2'586 Gebäuden und 106 Hektaren zusätzlicher Versiegelungsfläche.
Gleichzeitig erhalten die Kantone neue Möglichkeiten, bestimmte Gebiete ausserhalb der Bauzonen gezielt weiterzuentwickeln.
Weitere Informationen zur Abbruchprämie und zum RPG 2 finden Sie hier.
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