Beim amtlichen Wert handelt es sich um den Steuerwert eines Grundstückes. Dieser Wert dienst als Grundlage für die Berechnung des steuerbaren Vermögens. Der amtliche Wert wird aufgrund eines Augenscheines durch eine kantonale Schätzerin oder einen kantonalen Schätzer festgesetzt.
Änderungen an Grundstücken werden laufend nachgetragen bzw. nachbewertet (inkl. Eigenmietwert). Die Bewertungsunterlagen befinden sich auf der Gemeindeverwaltung.
Auf der Website des Kantons Bern finden sie weitere Informationen zum amtlichen Wert.