Feuerwehrdienstersatzabgabe

Feuerwehrdienstersatzabgabe

Alle in der Gemeinde niedergelassenen Personen sind feuerwehrdienstpflichtig. Dies gilt auch für Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung C. 
Die Dienstpflicht besteht im Alter von 19 bis 52 Jahren. 

Personen, die keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten, entrichten eine Ersatzabgabe. Diese beträgt 4.5 % der Kantonssteuer, mindestens CHF 50.00 und höchstens CHF 400.00. 

Alle weiteren Informationen sowie Angaben zur Befreiung der Ersatzangabe finden sie im Feuerwehr-Reglement.

Finanzabteilung, Steuerbüro
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