Hundetaxe

Hundetaxe

Für jeden gehaltenen Hund, der per Stichdatum 1. August über sechs Monate alt ist, wird eine jährliche Abgabe erhoben. Diese beträgt pro Jahr und Hund CHF 80.00. Die Hundetaxen werden im August für das laufende Jahr mit Rechnung eingezogen.

Mutationen (Umzug, Tod, neuer Hund, Halterwechsel) sind bei der Gemeinde und der Amicus-Datenbank meldepflichtig.

Von der Abgabe befreit sind Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung, Militär-, Sanitäts-, Lawinen-, Therapie- und Herdenschutzhunde (Fähigkeitsausweis ist vorzulegen).


Weitere Informationen


An-/Abmeldung in Vechigen
Hunde müssen auf der Gemeinde angemeldet werden. Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

  • Persönlich: Melden Sie Ihren Hund bei der Finanzabteilung, Kernstrasse 1, Boll an.
  • Online: Melden Sie Ihren Hund via Online-Schalter an. 

Registrierungspflicht
Alle Hundehaltende sind verantwortlich, dass ihre Hunde mit einem Microchip versehen und im Register Amicus erfasst sind.
Seit Januar 2026 wurde auf digitale ePetCards umgestellt.
Alle Informationen zur Registrierung auf Amicus finden Sie hier.

/de/verwaltung/formulare/an_abmelden_hunde.php
Finanzabteilung, Steuerbüro
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