Die Liegenschaftssteuer wird jährlich erhoben und beträgt in der Gemeinde Vechigen 1.0 ‰ des amtlichen Wertes eines Grundstückes.
Steuerpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, welche am 31. Dezember als Eigentümerschaft oder Nutzniessende im Grundbuch eingetragen sind.