Alimentenbevorschussung und -inkassohilfe

Alimentenbevorschussung und -inkassohilfe

Wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht nachkommt, unterstützt Sie der Sozialdienst. Auf Antrag wird der Unterhalt monatlich als Vorschuss gezahlt und die Gemeinde übernimmt die Einforderung der Alimente vom säumigen Elternteil.  

Für die Durchsetzung der Frauenalimente steht Ihnen der Inkassodienst zur Verfügung. 


Melden sie sich direkt beim Sozialdienst Stettlen Vechigen.

Kontakt
Pascal Polak
Kernstrasse 1, 3067 Boll
Tel. 031 838 00 59, E-Mail


Sozialdienst Stettlen-Vechigen
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