Wenn die Bezahlung von rechtskräftig festgesetzten Kantons-, Gemeinde- oder Kirchensteuern sowie von Zinsen, Gebühren oder Bussen für sie eine erhebliche finanzielle Härte darstellt, kann ein vollständiger oder teilweiser Erlass gewährt werden.
Grundlage für die Beurteilung eines Erlassgesuchs sind Ihre aktuellen finanziellen Verhältnisse. Diese werden anhand eines Monatsbudget ermittelt (vgl. Formular).
Das Erlassgesuch ist schriftlich mit dem amtlichen Formular bei ihrer Veranlagungsgemeinde einzureichen. Die Gemeinde prüft das Gesuch und entscheidet über den Erlass der Gemeindesteuern. Über Kantonssteuern sowie die direkte Bundessteuer entscheidet die kantonale Steuerverwaltung auf Basis desselben Gesuchs.