Gemäss Steuergesetz führen die Gemeinden das Register für die Einkommens- und Vermögenssteuer sowie das Register der amtlichen Werte. Die kantonale Steuerverwaltung führt die Register der übrigen Steuern.
Zuständig ist jene Gemeinde, in der die steuerpflichtige natürliche Person ihren steuerrechtlichen Wohnsitz am Ende der Steuerperiode hat. Als Stichtag gilt der 31. Dezember. Bei Wegzug ins Ausland oder Tod gilt als Stichtag das Datum des Wegzugs bzw. der Todestag.
Als Grundlage dienen die Daten der Einwohnerdienste. Jede Änderung wie z. B. Zuzug, Wegzug, Heirat, Trennung, Scheidung, Geburt eines Kindes, Tod, haben einen Einfluss auf das Steuerregister. Es genügt, wenn Sie Änderungen den Einwohnerdiensten melden.
Bitte beachten: Falls Sie einen Wegzug ins Ausland planen, bitten wir Sie, dies dem Steuerbüro frühzeitig zu melden: Tel. 031 838 00 43