Gut gewartete Heizungsanlagen sind nicht nur umweltfreundlicher, sondern schonen auch Ihr Portemonnaie. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Feuerungsanlagen alle zwei Jahre einer Kontrolle unterzogen werden. Wird dabei festgestellt, dass die Anlage die lufthygienischen und energetischen Grenzwerte deutlich einhält und ein gutes Langzeitverhalten zeigt, kann der Kontrollrhythmus auf vier Jahre verlängert werden.
Ab dem 1. August 2025 wird die amtliche Feuerungskontrolle für „kleine Feuerungen“ liberalisiert. Das bedeutet, dass Besitzerinnen und Besitzer von Öl-, Gas- oder Holzfeuerungen selbst wählen können, wer die Kontrolle ihrer Feuerungsanlage durchführt. Um die Qualität der Messungen zu gewährleisten, müssen Messunternehmen für die Kontrolle eine entsprechende Konzession besitzen. Zudem wurden die Aufgaben der Gemeinden weitgehend auf den Kanton und das Amt für Umwelt und Energie übertragen.
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Markus Joss
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