Siegelung

Siegelung

Gestützt auf die Verordnung über die Errichtung des Inventars ist in jedem Todesfall innerhalb von sieben Tagen seit Eintritt des Todes ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. 
Alle Informationen dazu finden sie im Merkblatt.

Kontakt
Siegelungsbeamtin Gemeinde Vechigen
Karin Streit
Tel. 031 838 00 12, E-Mail

Präsidialabteilung
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