Überzeitbewilligung Gastgewerbebetrieb

Überzeitbewilligung Gastgewerbebetrieb

Ein Gastgewerbebetrieb kann pro Jahr grundsätzlich max. 24 Überzeitbewilligungen für frei wählbare Anlässe beziehen. 
Für eine Bewilligung müssen Sie das Gesuch um Überzeitbewilligung ausfüllen. 
Das ausgefüllte Gesuchsformular können Sie bei der Präsidialabteilung, Kernstrasse 1, 3067 Boll einreichen. 

Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Präsidialabteilung
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