Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch Einbürgerung erworben werden.
Das Schweizer Bürgerrecht durch Einbürgerung kann auf zwei Arten erlangt werden:
- Durch die ordentliche Einbürgerung, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Durch die erleichterte Einbürgerung, wenn sie eine schweizerische Ehepartnerin oder einen schweizerischen Ehepartner oder einen schweizerischen Elternteil haben oder zur dritten Ausländergeneration gehören und in der Schweiz geboren wurden.
Für Auskünfte und Abgabe der notwendigen Unterlagen ist eine vorgängige Terminvereinbarung notwendig. Wenden sie sich dazu an die Präsidialabteilung. Danach werden ihnen die entsprechenden Formulare ausgehändigt.