Gestützt auf das Kantonale Datenschutzgesetz können Sie die Bekanntmachung Ihrer Daten sperren lassen. Hierzu müssen Sie ein Gesuch mit einem Interessensnachweis bei den Einwohnerdiensten einreichen.
Die Sperrung bezieht sich nicht auf Daten, die bei der Kirchgemeinde, einem Gemeindeverband oder beim Kanton registriert sind.
Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzliche verpflichtet ist oder die betroffene Person rechtmissbräuchlich handelt.