Datensperre

Datensperre

Gestützt auf das Kantonale Datenschutzgesetz können Sie die Bekanntmachung Ihrer Daten sperren lassen. Hierzu müssen Sie ein Gesuch mit einem Interessensnachweis bei den Einwohnerdiensten einreichen. 

Die Sperrung bezieht sich nicht auf Daten, die bei der Kirchgemeinde, einem Gemeindeverband oder beim Kanton registriert sind. 
Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzliche verpflichtet ist oder die betroffene Person rechtmissbräuchlich handelt. 

Einwohnerdienste, Präsidialabteilung
Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!

Datenschutz-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen