Das Bauinventar der Kantonalen Denkmalpflege gibt Auskunft darüber, ob ein Gebäude schützenswert und als K-Objekt (Objekt des kantonalen Inventars) eingestuft ist.
Ob ein Objekt erhaltenswert ist, wird durch unseren internen Fachausschuss für Gestaltungsfragen beurteilt.
Bei allen unter Schutz gestellten sowie schützenswerten Objekten, die in Ortsbildperimetern oder in Baugruppen des Bauinventars liegen, ist der Beizug der kantonalen Denkmalpflege (KDP) vorgeschrieben - insbesondere auch bei Innenumbauten, die für Objekte des Bauinventars bewilligungspflichtig sind.
Um nachträgliche Planänderungen und Verzögerungen im Baubewilligungsverfahren zu vermeiden, wird der Bauherrschaft empfohlen, die kantonale Denkmalpflege bereits bei Planungsbeginn beizuziehen.
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Amt für Kultur
Kantonale Denkmalpflege
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Tel. 031 633 40 30, E-Mail