Die Baukontrolle erfolgt im Kanton Bern flächendeckend durch Selbstdeklaration. Kontrollen vor Ort werden stichprobeweise durchgeführt oder dort wo diese aus sicherheitstechnischen Überlegungen notwendig erscheinen. Für jedes Bauvorhaben wird auf dem Baugesuchsformular eine "verantwortliche Person" bezeichnet. Diese hat vor Beginn und nach Vollendung der Bauarbeiten mit Erklärungen auf den amtlichen Formularen die Einhaltung der Baubewilligung und der darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen zu bestätigen sowie den Zeitpunkt für die durchzuführenden Pflichtkontrollen zu melden.
Die Meldungenm vor Baubeginn und nach Bauvollendung sind über die Plattform eBau einzureichen.