Seit dem 1. Januar 2008 sind Trinkwasserversorgungen und Besitzer eigener Quellen verpflichtet, im Rahmen der Selbstkontrolle gemäss Art. 23 des Lebensmittelgesetzes eigene Untersuchungen durchzuführen. Im Rahmen der Selbstkontrolle, resp. der Eigenverantwortung untersucht das kantonale Labor Trinkwasser auf die mikrobiologische und chemische Beschaffenheit.
Die Wasserhärte beträgt in Vechigen zwischen 15.2 und 30.5° fH (französische Härtegrade). Das Wasser kann als mittelhart bis hart bezeichnet werden. Weil die Wasserhärte innerhalb des Gemeindegebietes sehr unterschiedlich ist, bitten wir Sie, die genaueren Werte bei der Bauabteilung anzufragen.
in jedem Jahr werden die Untersuchungsergebnisse des Kantonalen Laboratoriums publiziert. Die Ergebnisse des Jahrs 2025 finden Sie unter Dokumente.
Für die Wasserversorgung im oberen Gemeindegebiet ist die Wasserversorgung Utzigen zuständig.