Schulräume, Sportanlagen und der Allwetterplatz der Gemeinde Vechigen können für Veranstaltungen mit einem kulturellen, sportlichen, gemeinnützigen oder im Interesse der Gemeinde liegenden Zweck auch durch Vereine, Institutionen oder auf Gesuch hin benützt werden. Die Gesuche müssen mindestens 10 Tage vor der Benützung bei der Bauabteilung Vechigen eingereicht werden.
Die Benutzung der Anlagen durch Dritte ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind im Gebührenreglement der Gemeinde Vechigen enthalten.
Gemeindeeigene Veranstaltungen sowie Veranstaltungen der Schule haben gegenüber den Vereinen und Dritten Vorrang.
Weitere Informationen zur Benützung der Schulräume und Sportanlagen entnehmen Sie der Verordnung über die Benutzung der Schulanlagen sowie der Verordnung über die Benutzung des Allwetterplatzes der Gemeinde Vechigen.